Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen
Einleitung
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Ein Thema, das jeden Grundstückseigentümer
unmittelbar betrifft, ist die anstehende Dichtheitsprüfung seiner
Grundstücksentwässerungsleitungen. Mit nachfolgender Information möchten wir
die Elmshorner Grundstückseigentümer über den Sachverhalt informieren.
Undichte Kanäle können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen.
Dadurch wird Trinkwassergewinnung immer aufwändiger und kostenintensiver.
Eine intakte Grundstücksentwässerung ist ein wichtiger Teil unserer eigenen
Gesundheitsvorsorge. Damit unsere Kinder auch in Zukunft Trinkwasser
genießen und bezahlen können, müssen wir heute entsprechende Vorsorge
treffen.
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Fremdwasser im Kanal
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Des Weiteren gelangt über undichte Kanäle immer mehr Drainagewasser zum Klärwerk, was zu höheren Betriebskosten führt. Aus diesen Gründen wurde in technischen Regelwerken und Vorschriften festgelegt, dass alle Grundstückseigentümer den Zustand von Entwässerungsleitungen überprüfen lassen müssen. Gravierende Schäden sind ggf. zu sanieren. In Elmshorn gibt es ca. 136 km Schmutzwasserkanäle, ca. 134 km Regenwasserkanäle, ca. 12 km Mischwasserkanäle und rund 100 km Grundstücksanschlusskanäle. Diese öffentlichen Kanäle werden schon seit einiger Zeit auf Schäden geprüft und saniert. Anders sieht es bei den privaten Kanälen aus. Hier gibt es bundesweit rund 1,5 Millionen Kilometer Grundleitungen und Hausanschlusskanäle – das ist etwa die dreieinhalbfache Länge der öffentlichen Abwassernetze. Während aber die öffentlichen Netze nach den letzten Erhebungen des Fachverbandes DWA zu etwa 17 % defekt sein sollen, schätzt der DWA die Defektrate der privaten Leitungen auf 40 % ein. Aufgrund anderer Daten muss man von noch deutlich höheren Schadensquoten ausgehen: Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geht inzwischen von 70 % undichter Leitungen auf privatem Grund und Boden aus.
Es ist also Handlungsbedarf
vorhanden!
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Fremdwasser im Kanal |
Wurzeleinwachsungen im Kanal |
Was sind Abwasserkanäle, Hausanschlüsse, Grundleitungen?
Wenn man sich mit der Thematik der Grundstücksentwässerung beschäftigt, tauchen immer wieder die Fachbegriffe Abwasserkanäle, Hausanschlüsse und Grundleitungen auf.
Bei Abwasserkanälen wird grundsätzlich unterschieden zwischen der öffentlichen Kanalisation und privaten Grundstücksentwässerungsleitungen. Grundstücksentwässerungsleitungen führen das
auf dem jeweiligen Grundstück anfallende häusliche Schmutz- und auch Regenwasser dem öffentlichen Kanalnetz zu.
Das im und am Haus anfallende Abwasser wird über den Hausanschluss zum öffentlichen Kanal abgeleitet. Der Hausanschluss besteht in der Regel aus den Grundleitungen. Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte Leitungen auf privatem Grundstück, die das Abwasser dem Anschlusskanal in der Straße zuführen. Der Anschlusskanal besteht aus dem öffentlichen Anschlusskanal (vom städtischen Abwasserkanal bis zur Grundstücksgrenze) und der anschließenden privaten Hausanschlussleitung von der
Grundstücksgrenze bis zum Haus.
Grundleitungen und Anschlussleitungen innerhalb des privaten Grundstücks sind generell vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und instand zu halten.

Schema Grundstücksentwässerungsanlage
Wie ist die rechtliche Situation zur vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung?
Nach § 18a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darf Abwasser nur so beseitigt werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Beseitigungsaufgabe umfasst u. a. das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten und Versickern von Abwasser. Eine Einleitung von Abwasser über undichte Rohrleitungen in den Untergrund und das Grundwasser ist nach § 34 Abs. 1 WHG nicht statthaft, wenn eine nachteilige Veränderung der Grundwassereigenschaften zu besorgen ist. Daher müssen Abwasserleitungen grundsätzlich dicht sein. Für den Betrieb von Kanalisationen gilt im Sinne von § 18b Abs. 1 WHG, dass die privaten Grundstückseigentümer als auch die abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen dafür Sorge tragen, dass ihre Abwasseranlagen in ordnungsgemäßem Zustand arbeiten. Der ordnungsgemäße Zustand ist in technischen Regelwerken (DIN 1986-30, DIN EN 1610) zugrunde gelegt. Dabei beschäftigt sich DIN 1986-30 mit in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen, während DIN EN 1610 für die Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser für die Neuverlegung von Grundleitungen gilt.
Was bedeuten die Regelungen für den privaten Hausbesitzer bei in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen?
Häusliches Abwasser aus Privathaushalten ist nicht so problematisch wie bestimmtes industrielles oder gewerbliches Abwasser.
Daher müssen die Grundleitungen und Schächte der Schmutz- und Mischwasserkanäle für diesen Bereich erst bis Ende 2015 (Ausnahme: in den empfindlichen Wasserschutzgebieten III A bis Ende 2009) überprüft werden (DIN 1986-30). Regenwasserkanäle sind hiervon ausgenommen.
Ausreichend ist danach eine optische Inspektion mit Kamerabefahrung der Kanalleitung. Empfohlen wird aber dennoch, eine Wasserdichtheitsprüfung durchzuführen, da die optische Methode folgende Nachteile hat:
Häufig sind Teile der Entwässerungsanlagen nicht mit einer Kamera erreichbar.
Oft bestehen optisch intakte Leitungen eine Dichtheitsprüfung dennoch nicht.
Andererseits kann bei einer Kamerabefilmung ein Schaden in der Entwässerungsleitung sofort begutachtet und eingemessen werden.
Im Wasserschutzgebiet bestehen erhöhte Anforderungen. Grundsätzlich ist gemäß DIN 1986-30 die Erstprüfung der Leitungen in Schutzzone III A innerhalb von 5 Jahren nach Erscheinen der DIN (Februar 2003) durchzuführen. In Elmshorn wurde jedoch festgelegt, DIN 1986-30 weniger streng
anzuwenden, so ist die Erstprüfung bis Ende 2009 durchzuführen. Weiter unten können Sie eine Karte des Wasserschutzgebietes II + III A Elmshorn herunter laden.
Die von einer Inspektionsfirma durchgeführte Überprüfung der Grundleitungen und Anschlusskanäle ist in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren, das der Stadt Elmshorn - Stadtentwässerung, vorzulegen ist.
Wer darf prüfen?
Nur sach- und fachkundige Inspektionsfirmen. Eine Liste der uns hier bekannten sach- und fachkundigen zertifizierten Firmen für die Inspektion der Entwässerungsanlagen für häusliches Abwasser steht Ihnen hier zur Verfügung:
Derjenige, der einen Inspektionsauftrag erteilt, muss sicherstellen, dass er bei der Auswahl des Inspektionsteams/ der Inspektionsfirma die notwendige Sorgfallspflicht ausübt. Dieses kann er am einfachsten dadurch gewährleisten, dass er sich im Rahmen der Angebotseinholung die Anforderungen bestätigen lässt.
Der zwischen dem Auftraggeber und dem Inspektionsteam / der Inspektionsfirma (Auftragnehmer) abzuschließende Werkvertrag sollte rechtlich so gestaltet sein, dass eine fachgerechte Ausführung der Inspektion sichergestellt ist. Sollten trotz ausreichender Qualifikation wider Erwarten Untersuchungsmängel bei einer Kontrolle (Unterlagensichtung) durch die zuständige Gemeinde bzw. durch die zuständige untere Wasserbehörde festgestellt werden, sollte der Werkvertrag eine kostenfreie Nachbesserung seitens des Auftragnehmers gewährleisten.
Wie wird geprüft bei optischer Inspektion und Dichtheitsprüfung?
Dokumentation der Prüfergebnisse
| Vor der von allen Grundstückseigentümern in der DIN 1986
Teil 30 geforderten optischen Inspektion (Kamerabefahrung) ist im
Regelfall eine Reinigung der Grund- und Anschlussleitungen erforderlich. Die
Reinigung erfolgt meist durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen, die über
Revisionsschächte oder Revisionsklappen vom Grundstück her eingeführt werden
und in Fließrichtung des Abwassers spülen. Wird die Hausanschluss- bzw.
Grundleitung im Zuge der Kamerabefahrung als augenscheinlich schadensfrei
klassifiziert, ist die Dichtheitsanforderung nach DIN 1986-30 erfüllt. |

Kanalkamera |
Eine Inspektion ohne Dokumentation der Prüfergebnisse ist wertlos. Die Dokumentation hat durch eine Aufzeichnung digitalisierter Bilddaten auf DVD zu erfolgen. Zu einer fachgerechten Inspektion gehört neben der Videoaufzeichnung auch eine fotografische Dokumentation der festgestellten Einzelschäden. Der Grundstückseigentümer muss neben dieser DVD einen Leitungsplan (basierend auf dem Bestandsplan der Grundstücksentwässerung) mit den lagegenau eingezeichneten und nach einschlägigen Standards bezeichneten Schäden erhalten. Der Grundstückseigentümer hat diese Unterlagen aufzubewahren und auf Verlangen der Stadt Elmshorn vorzulegen.
Auch zugelassen ist eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft. Auf dem Grundstück werden wegen der besseren Praktikabilität und aus Sicherheitsgründen häufig eher Wasserdichtheitsprüfungen
durchgeführt. Nach dem Absperren der Leitung mit einer pneumatischen Rohrblase
wird das Grundleitungssystem bis 0,5 m über Rohrscheitel mit Wasser befüllt und über einen bestimmten Zeitraum gehalten (i.d.R. 15 min). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen. Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter, vom Rohrmaterial und von der benetzten Rohrinnenfläche abhängiger, Wasserverlust nicht überschritten wird. Es wird empfohlen, das Entwässerungssystem abschnittsweise zu prüfen, um Undichtigkeiten eingrenzen zu können.
Über das Ergebnis der Wasserdichtheitsprüfung ist ein Prüfprotokoll zu erstellen, welches der Stadt Elmshorn zusammen mit dem Bestandsplan vorzulegen ist.
Wen können Sie fragen? Ansprechpartner:
Stadtentwässerung Elmshorn
Westerstr. 50 – 54
25336 Elmshorn
Telefon (04121) 4609-0
Telefax (04121) 4609-13
E-Mail: stadtentwaesserung@elmshorn.de
Sollten Sie mit der Stadt Elmshorn per E-Mail in Kontakt treten wollen, so weisen wir darauf hin, dass die Vertraulichkeit im Internet nicht gewährleistet ist. Wir empfehlen Ihnen daher, uns vertrauliche Informationen ausschließlich über den Postweg zukommen zu lassen.
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